Rechtswidrige Corona-Rückforderungen: Allein 1.900 Unternehmen & Selbständige in Mannheim betroffen

26. November 2025

Finanzielle Soforthilfen, die das Land Baden-Württemberg zu Beginn der Corona-Pandemie an betroffene Betriebe und Selbstständige ausgezahlt hat, müssen nicht zurückgezahlt werden, sofern sie bis zum 7. April 2020 beantragt wurden. „Das hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in mehreren Musterverfahren festgestellt“, so der rechtspolitische Sprecher der SPD- Landtagsfraktion Dr. Boris Weirauch: „Trotzdem beharrt CDU-Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut bislang auf einer rechtswidrigen Praxis. Sie ist nicht bereit, auf die rechtswidrigen Rückforderungen zu verzichten. Das sind keine Einzelfälle: Alleine hier in Mannheim geht es laut dem Wirtschaftsministerium um rund 1.900 Fälle und insgesamt um bis zu 13,3 Millionen Euro. Das zeigt die Dimension des Missmanagements der Ministerin, mit spürbaren wirtschaftlichen Schäden, auch in unserer Stadt.“

Dr. Stefan Fulst-Blei fordert daher schnelle und unbürokratische Klarheit für die Betroffenen: „Wir setzen uns dafür ein, dass die Landesregierung vollständig auf alle rechtswidrigen Rückforderungen verzichtet – ausdrücklich auch in bestandskräftigen Fällen, in denen Unternehmen im Vertrauen auf rechtmäßiges staatliches Handeln bereits zurückgezahlt haben.“

„Um ein aktuelles Bild der Lage vor Ort zu bekommen, laden wir alle Mannheimerinnen und Mannheimer, die ihre Soforthilfen bis zum 7. April 2020 beantragt haben, ein, uns ihre Erfahrungen zu schildern“, so Weirauch und Fulst-Blei weiter. „Die Rückmeldungen helfen uns, politischen Druck aufzubauen und Betroffenen den Rücken zu stärken.“

Die SPD-Landtagfraktion hat dazu im Internet das Portal „Rechtswidrige Corona-Rückforderungen stoppen“ eingerichtet, das man unter: https://www.spd-landtag-bw.de/rechtswidrige-corona-rueckforderungen-stoppen/ erreichen kann.