Der Mannheimer SPD-Abgeordnete Dr. Boris Weirauch kritisiert die Verfassungsklage des Landes Baden-Württembergs gegen die Entscheidung des sog. Gemeinsamen Bundesausschusses, wonach die Behandlung zu früh geborener oder kranker Babys nur noch in spezialisierten Kliniken durchgeführt werden dürfen, die über die dafür notwendige Erfahrung und Expertise verfügen.
Dagegen klagt jetzt der grüne Gesundheitsminister Manfred Lucha und spricht von einem unzulässigen Eingriff in die Landeskrankenhausplanung des Landes. Aktuell gibt es in Baden-Württemberg noch 20 Kliniken, die Frühchen behandeln können und dürfen.
„Minister Lucha führt wieder seinen alten Kampf gegen den Bund, nur diesmal auf dem Rücken besonders behandlungsbedürftiger Babys“, kritisiert Weirauch die Verfassungsklage der grün-schwarzen Landesregierung.
Für Weirauch steht fest: „Die planbare Behandlung von lebensbedrohlichen Zuständen oder Erkrankungen kleiner Kinder muss in Kliniken konzentriert werden, die spezialisiert sind und über erfolgreiche Erfahrung verfügen.“
Weirauch verweist hierbei auf die Stellungnahme des Vorsitzenden des Bundesausschuss, Prof. Josef Hecken, wonach „gerade bei der Versorgung von untergewichtigen Frühgeborenen die Zahl der behandelten Frühchen unmittelbaren Einfluss auf die Sterberate und das Maß späterer Beeinträchtigungen hat“.
„Es gibt in Baden-Württemberg die besten neonatologischen Kliniken bundesweit, insbesondere die Metropolregion Rhein-Neckar mit den Unikliniken in Mannheim (u.a. ECMO-Lungenersatztherapie) und Heidelberg (u.a. Kinderkardiologie) verfügen über medizinische Kapazitäten der Spitzenklasse. Die Landesregierung verhindert mit dieser unsinnigen Klage, dass kranke Babys zukünftig die bestmögliche Behandlung bekommen“, fordert der SPD-Abgeordnete die Rücknahme der Klage durch die Landesregierung.