Eine parlamentarische Anfrage des stellvertretenden SPD-Fraktionsvorsitzenden hat zudem ergeben, dass die Landesregierung keinen vollständigen Überblick über die kommunalen Pflichtaufgaben hat. „Die Landesregierung fordert von den Kommunen Einsparungen im Bereich der freiwilligen Leistungen, hat aber keinen Überblick darüber, welche kommunalen Leistungen Pflicht oder Kür sind. Der Unterschied ist in der Praxis entscheidend, da bei kommunalen Pflichtaufgaben das Land die Rechnung zahlt“, kritisiert Weirauch die Antwort der grün-schwarzen Landesregierung auf seine parlamentarische Anfrage.
Gerade angesichts der angespannten Haushaltslage vieler Städte und Gemeinden sei eine klare Abgrenzung von erheblicher Bedeutung. Die Landesregierung selbst stelle in ihrer Antwort fest, dass Kommunen bei Haushaltskonsolidierungen zunächst freiwillige Leistungen überprüfen und gegebenenfalls kürzen müssten. „Wenn freiwillige Leistungen als Erstes auf den Prüfstand kommen, muss auch eindeutig nachvollziehbar sein, was freiwillig und was verpflichtend ist“, betont Weirauch.
Für Unverständnis sorgt zudem der Verweis der Landesregierung auf Hessen. Dort wurde bereits 2014 eine Übersicht mit mehr als 2.600 kommunalen Pflichtaufgaben erstellt. „Das ist ein bemerkenswertes Eigentor der Landesregierung. Statt ihre Argumentation zu stützen, zeigt der Verweis auf Hessen gerade, dass eine solche Übersicht möglich ist. Wenn Hessen dazu in der Lage war, warum soll das in Baden-Württemberg nicht möglich sein?“
Als Begründung führt die Landesregierung vor allem Verwaltungsaufwand und Bürokratievermeidung an. Für Weirauch greift das zu kurz: „Die entscheidende Frage ist doch, ob der Erkenntnisgewinn für Kommunen, Gemeinderäte und Kreistage den Aufwand rechtfertigt. Angesichts der enormen finanziellen Herausforderungen vor Ort spricht vieles dafür.“
Zudem wirft die Stellungnahme neue Fragen auf. Während die Landesregierung einerseits erklärt, die Einordnung von Aufgaben ergebe sich unmittelbar aus den gesetzlichen Bestimmungen, argumentiert sie andererseits, ein entsprechender Katalog könne nur unter Beteiligung der kommunalen Ebene erstellt werden. „Wenn die Rechtslage so eindeutig ist, wie die Landesregierung behauptet, dann ist nicht nachvollziehbar, weshalb eine systematische Zusammenstellung der Aufgaben angeblich nur mit erheblichem Aufwand und unter breiter Beteiligung der Kommunen möglich sein soll“, so Weirauch abschließend.