Im Parlament

Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit & Tourismus

Als wirtschaftspolitischer Sprecher und Vorsitzender des entsprechenden Arbeitskreises der SPD-Landtagsfraktion setze ich mich im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus des Landtags von Baden-Württemberg dafür ein, die wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes nachhaltig zu gestalten und die Rahmenbedingungen für Unternehmen, Beschäftigte und den Tourismus zu stärken. Der Ausschuss ist das zentrale parlamentarische Gremium, das sich mit allen Fragen rund um die Wirtschaftspolitik, den Arbeitsmarkt, die berufliche Bildung und die Tourismusförderung befasst. Unsere Arbeit zielt darauf ab, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Baden-Württembergs zu sichern und gleichzeitig soziale Verantwortung und ökologische Nachhaltigkeit miteinander in Einklang zu bringen.

Im Ausschuss beraten wir über Gesetzesvorhaben, Initiativen und Berichte der Landesregierung, die wirtschaftliche, arbeitsmarktpolitische oder touristische Themen betreffen. Wir prüfen die Auswirkungen politischer Entscheidungen auf Unternehmen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie auf die touristischen Regionen des Landes. Dabei ist uns wichtig, dass Baden-Württemberg auch in Zukunft ein attraktiver Standort für Innovation, Industrie, Handwerk und Dienstleistungen bleibt. Gleichzeitig achten wir darauf, dass gute Arbeitsbedingungen, faire Löhne und zukunftsfähige Beschäftigungsmöglichkeiten gefördert werden.

Ein besonderer Schwerpunkt unserer Arbeit liegt auf der Förderung des Mittelstands, der in Baden-Württemberg das Rückgrat der Wirtschaft bildet. Wir befassen uns mit Fragen der Fachkräftesicherung, der Digitalisierung, der Energieversorgung, der Infrastruktur und der internationalen Wettbewerbsfähigkeit. Im Bereich des Tourismus setzen wir uns dafür ein, dass die vielfältigen Regionen unseres Landes als attraktive Reiseziele gestärkt werden, im Einklang mit Natur- und Klimaschutz sowie den Interessen der lokalen Bevölkerung.

Die Arbeit im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus erfordert Weitblick, Sachkenntnis und den Willen zum Dialog mit Wirtschaft, Gewerkschaften, Verbänden und der Wissenschaft. Unser Ziel ist es, tragfähige politische Entscheidungen vorzubereiten, die Wohlstand, Innovation und Beschäftigung langfristig sichern. Als Mitglied dieses Ausschusses trage ich dazu bei, dass Baden-Württemberg ein wirtschaftlich starkes, sozial ausgewogenes und zukunftsorientiertes Land bleibt, in dem Menschen und Unternehmen gleichermaßen gute Perspektiven finden.

Ständiger Ausschuss

Im Ständigen Ausschuss des Landtags von Baden-Württemberg trage ich als rechtspolitischer Sprecher und Vorsitzender des Arbeitskreises „Justiz und Migration“ der SPD-Landtagsfraktion gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen Verantwortung dafür, dass die parlamentarische Kontrolle und Handlungsfähigkeit des Landtags auch dann gewährleistet bleibt, wenn das Plenum nicht tagt oder der Landtag aufgelöst ist. Der Ständige Ausschuss übernimmt in diesen Zeiten wesentliche Aufgaben des Parlaments und gewährleistet, dass die demokratische Kontrolle der Landesregierung ohne Unterbrechung fortgeführt wird. Damit bildet er ein zentrales Element der parlamentarischen Kontinuität und Stabilität in unserem Landesstaat.

Die Mitglieder des Ständigen Ausschusses werden vom Landtag gewählt und spiegeln die politischen Kräfteverhältnisse des Parlaments wider. Dadurch ist gewährleistet, dass alle Fraktionen in die Entscheidungsprozesse eingebunden bleiben und die parlamentarische Arbeit auch außerhalb der regulären Sitzungen fortgesetzt werden kann. Unsere Beratungen finden in der Regel nicht öffentlich statt, da wir häufig vertrauliche oder eilbedürftige Angelegenheiten behandeln, die ein hohes Maß an Diskretion erfordern.

In unserer täglichen Arbeit befassen wir uns mit vielfältigen Themen, die von der Begleitung der laufenden Regierungsarbeit über dringliche Gesetzgebungsverfahren bis hin zu Zustimmungspflichten bei bestimmten Maßnahmen der Landesregierung reichen. Wir prüfen Vorlagen, bewerten politische Entwicklungen und achten darauf, dass die Exekutive im Rahmen ihrer verfassungsmäßigen Kompetenzen handelt. So stellen wir sicher, dass die Grundsätze der Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Transparenz auch dann gewahrt bleiben, wenn das Parlament selbst nicht zusammentritt.

Die Tätigkeit im Ständigen Ausschuss erfordert Verantwortungsbewusstsein, Integrität und die Bereitschaft zur Zusammenarbeit über Parteigrenzen hinweg. Uns ist bewusst, dass demokratische Kontrolle nicht pausieren darf. Der Ständige Ausschuss steht deshalb für die kontinuierliche Wahrnehmung parlamentarischer Verantwortung und stärkt das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Handlungsfähigkeit ihres Landtags: Zu jeder Zeit und unter allen politischen Umständen.

Parlamentarisches Kontrollgremium

Als Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums des Landtags von Baden-Württemberg ist es meine Aufgabe, die Arbeit der Sicherheits- und Nachrichtendienste unseres Landes aufmerksam und verantwortungsvoll zu kontrollieren. Das Gremium, dem ich angehöre, wurde eingerichtet, um sicherzustellen, dass insbesondere der Landesverfassungsschutz seine Aufgaben im Einklang mit den Gesetzen erfüllt und dabei die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger wahrt. Unsere Kontrolle dient dazu, das notwendige Gleichgewicht zwischen staatlicher Sicherheit und persönlicher Freiheit zu gewährleisten und damit einen Grundpfeiler unseres demokratischen Rechtsstaats zu schützen.

Wir als Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums werden vom Landtag gewählt und vertreten die unterschiedlichen Fraktionen, um eine ausgewogene und fraktionsübergreifende Kontrolle sicherzustellen. Unsere Sitzungen finden in der Regel nicht öffentlich statt, da wir häufig mit vertraulichen Informationen umgehen müssen. Die Verschwiegenheitspflicht, der wir unterliegen, ist streng und notwendig, um die Sicherheit sensibler Daten und laufender Vorgänge zu gewährleisten.

In unserer Arbeit lassen wir uns regelmäßig vom Innenministerium und vom Landesamt für Verfassungsschutz berichten. Wir prüfen, ob gesetzliche Befugnisse ordnungsgemäß eingesetzt werden, ob der Datenschutz beachtet wird und ob die Fachaufsicht des Ministeriums ordnungsgemäß funktioniert. Dazu haben wir weitgehende Befugnisse, wie das Recht, Akteneinsicht zu verlangen, Mitarbeitende der Behörden anzuhören und eigene Nachforschungen anzustellen, wenn es die Aufklärung eines Sachverhalts erfordert.

Unsere Tätigkeit ist von Verantwortung und Diskretion geprägt. Wir handeln unabhängig, aber stets im Bewusstsein, dass unsere Kontrolle ein wesentliches Element demokratischer Legitimation ist. Nur wenn auch die geheim arbeitenden Sicherheitsbehörden einer wirksamen parlamentarischen Kontrolle unterliegen, kann das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Rechtsstaat bestehen bleiben. Das Parlamentarische Kontrollgremium ist somit ein wichtiges Bindeglied zwischen Transparenz und Sicherheit. Es sorgt dafür, dass der Schutz der Verfassung selbst verfassungsgemäß erfolgt.

Untersuchungsausschuss „IdP & Beförderungspraxis“

Untersuchungs-ausschuss „IdP & Beförderungs-praxis“

Als stellvertretender Vorsitzender des Untersuchungsausschusses „IdP & Beförderungspraxis“ des Landtags von Baden-Württemberg ist es meine Aufgabe, einen besonders sensiblen und gesellschaftlich bedeutenden Sachverhalt umfassend und transparent aufzuklären. Der Ausschuss wurde eingesetzt, um das Handeln des Innenministers und des Innenministeriums im Zusammenhang mit Vorwürfen sexueller Belästigung gegen den Inspekteur der Polizei Baden-Württemberg sowie die Beurteilungs-, Beförderungs- und Besetzungsverfahren innerhalb der Polizei gründlich zu untersuchen. Dabei geht es um nicht weniger als das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in eine integre, rechtsstaatlich arbeitende Polizei und eine verantwortungsbewusste Landesregierung.

Unser Untersuchungsauftrag umfasst drei große Bereiche: Erstens klären wir, wie Landesbehörden – im Grundsatz und im konkreten Fall – mit den Vorwürfen sexueller Belästigung gegen den damaligen Inspekteur der Polizei umgegangen sind. Dazu prüfen wir Abläufe, Informationswege, Verantwortlichkeiten und die Rolle der Staatsanwaltschaft. Zweitens untersuchen wir die Weitergabe eines Rechtsanwaltsschreibens an einen Journalisten: die Entscheidungskette, die rechtlichen Bewertungen, mögliche Geheimnisverstöße und den Umgang des Innenministers und anderer Regierungsmitglieder mit diesem sensiblen Vorgang. Drittens beleuchten wir die Beförderungs- und Beurteilungspraxis innerhalb der Polizei, insbesondere mögliche Einflussnahmen, informelle Absprachen, Veränderungen von Beurteilungsnoten und die Frage, ob Beförderungen rechtsstaatlich nach Bestenauslese erfolgten. Auch die Folgen fehlerhafter Personalentscheidungen für die Polizei nehmen wir in den Blick.

Als Ausschussmitglied arbeite ich auf Grundlage weitreichender parlamentarischer Kontrollrechte: Wir können Akten anfordern, Zeuginnen und Zeugen laden, sachliche und persönliche Beweismittel auswerten und eigene Nachforschungen anstellen. Diese Arbeit erfordert Genauigkeit, Unabhängigkeit und einen ausgeprägten Sinn für rechtsstaatliche Verantwortung. Der Ausschuss wird dem Landtag einen umfassenden Bericht vorlegen, der nicht nur bewertet, was geschehen ist, sondern auch Empfehlungen enthält: Wie lässt sich verhindern, dass sich derartige Vorgänge wiederholen? Wo braucht es gesetzliche oder organisatorische Reformen – etwa im Umgang mit sensiblen Personalverfahren, im Meldewesen zu sexualisierter Gewalt oder im Beurteilungssystem der Polizei?

Unsere Arbeit im Untersuchungsausschuss leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Stärkung von Transparenz, Integrität und Vertrauen in staatliches Handeln. Nur wenn Fehlentwicklungen konsequent aufgeklärt und strukturelle Verbesserungen vorgenommen werden, bleibt die Funktionsfähigkeit unseres demokratischen Rechtsstaats gewährleistet.