Im Parlament

Ausschuss des Inneren und für Digitalisierung

Der Ausschuss des Inneren und für Digitalisierung gehört zu den zentralen Fachausschüssen des Landtags von Baden-Württemberg. Hier werden die politischen Weichen für die innere Sicherheit, die Leistungsfähigkeit des Staates und die Modernisierung der öffentlichen Verwaltung gestellt. Als innenpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion bringe ich meine juristische Expertise in die Beratungen ein und arbeite gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen daran, dass Sicherheit, Freiheit und Rechtsstaatlichkeit stets im Einklang stehen. Unser Anspruch ist es, den Bürgerinnen und Bürgern einen handlungsfähigen Staat zu gewährleisten, der schützt, Vertrauen schafft und den Herausforderungen einer zunehmend digitalen Gesellschaft gerecht wird.

Im Mittelpunkt unserer Arbeit stehen die Themen der inneren Sicherheit. Dazu gehören die Polizei, der Verfassungsschutz, das Feuerwehrwesen sowie der Katastrophenschutz. Wir beraten über Gesetze und Maßnahmen, die der Gefahrenabwehr dienen, befassen uns mit der Ausstattung und den Rahmenbedingungen der Sicherheitsbehörden und kontrollieren die Arbeit der Landesregierung in diesen Bereichen. Gleichzeitig achten wir darauf, dass Eingriffe in Grundrechte stets verhältnismäßig bleiben und den Anforderungen unseres Rechtsstaats entsprechen. Gerade in Zeiten neuer Bedrohungen, von Extremismus über Cyberkriminalität bis hin zu den Folgen des Klimawandels für den Bevölkerungsschutz, kommt dem Ausschuss eine besondere Verantwortung zu.

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Arbeit ist die Digitalisierung. Die digitale Transformation verändert Verwaltung, Wirtschaft und Gesellschaft grundlegend. Im Ausschuss begleiten wir deshalb die Modernisierung der Landesverwaltung, die Weiterentwicklung digitaler Verwaltungsleistungen sowie den Ausbau einer leistungsfähigen digitalen Infrastruktur. Unser Ziel ist es, dass Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen staatliche Leistungen einfacher, schneller und unbürokratischer in Anspruch nehmen können. Gleichzeitig beschäftigen wir uns mit Fragen der Informationssicherheit, des Datenschutzes und der digitalen Souveränität, denn Fortschritt und Vertrauen müssen Hand in Hand gehen.

Darüber hinaus befassen wir uns mit dem Kommunalwesen. Städte, Gemeinden und Landkreise übernehmen zahlreiche Aufgaben, die das tägliche Leben der Menschen unmittelbar betreffen. Der Ausschuss behandelt deshalb Fragen der Kommunalverfassung, der kommunalen Selbstverwaltung sowie der Rahmenbedingungen, unter denen Kommunen ihre Verantwortung wahrnehmen können. Ebenso gehören das Sparkassenwesen und die rechtlichen Grundlagen der öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute zu unserem Aufgabenbereich. Darüber hinaus beraten wir über Angelegenheiten, die die Beziehungen des Landes zu den Kirchen und sonstigen Religionsgemeinschaften betreffen, und tragen dazu bei, den Dialog zwischen Staat und Religionsgemeinschaften auf einer verlässlichen rechtlichen Grundlage weiterzuentwickeln.

Die Arbeit im Ausschuss des Inneren und für Digitalisierung verlangt ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, Augenmaß und fachlicher Sorgfalt. Viele der Themen berühren grundlegende Fragen unseres Zusammenlebens: Wie gewährleisten wir Sicherheit, ohne Freiheitsrechte einzuschränken? Wie gestalten wir einen modernen Staat, der effizient arbeitet und zugleich den Schutz persönlicher Daten sicherstellt? Und wie stärken wir unsere Kommunen, damit sie ihre Aufgaben auch künftig zuverlässig erfüllen können? Diese Fragen diskutieren wir intensiv und auf Grundlage sorgfältiger parlamentarischer Beratung.

Der Ausschuss des Inneren und für Digitalisierung trägt entscheidend dazu bei, dass Baden-Württemberg ein sicherer, leistungsfähiger und moderner Rechtsstaat bleibt. Durch eine verantwortungsvolle Gesetzgebung, die parlamentarische Kontrolle der Landesregierung und den kontinuierlichen Austausch mit Fachleuten, Behörden und gesellschaftlichen Akteuren schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass staatliches Handeln transparent, verlässlich und zukunftsfähig bleibt. So leisten wir einen wichtigen Beitrag dazu, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Handlungsfähigkeit unseres Landes zu stärken.

Ausschuss für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft

Der Ausschuss für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft befasst sich mit den großen Zukunftsfragen unseres Landes. Hier werden die politischen Rahmenbedingungen für den Klimaschutz, den Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen und eine sichere sowie bezahlbare Energieversorgung gestaltet. Gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen arbeite ich daran, dass ökologische Verantwortung, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und soziale Gerechtigkeit in Einklang gebracht werden. Denn eine erfolgreiche Umwelt- und Klimapolitik muss ambitioniert sein und gleichzeitig die Lebensrealität der Menschen sowie die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen im Blick behalten.

Zu den zentralen Aufgaben des Ausschusses gehören der Umwelt- und Naturschutz, die Klimapolitik sowie die nachhaltige Nutzung unserer natürlichen Ressourcen. Wir beraten über Gesetze und politische Maßnahmen zum Schutz von Landschaften, Wäldern, Gewässern und der biologischen Vielfalt. Ebenso befassen wir uns mit Fragen der Luftreinhaltung, des Lärmschutzes und des Immissionsschutzes. Gerade in einem dicht besiedelten und wirtschaftlich starken Bundesland wie Baden-Württemberg gilt es, Umweltbelastungen wirksam zu reduzieren und gleichzeitig gute Rahmenbedingungen für Industrie, Mittelstand und Handwerk zu schaffen. Ziel ist es, den Schutz von Mensch und Umwelt mit einer nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung zu verbinden.

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Arbeit ist die Energiepolitik. Die Energiewende zählt zu den größten politischen und gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit. Im Ausschuss begleiten wir den Ausbau der erneuerbaren Energien, beraten über den Ausbau der Strom- und Wärmenetze sowie über Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz. Dabei geht es nicht nur um den Klimaschutz, sondern auch um Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und die Zukunftsfähigkeit unseres Wirtschaftsstandorts. Die Transformation unseres Energiesystems kann nur gelingen, wenn sie verlässlich geplant, technologisch offen gestaltet und gesellschaftlich breit getragen wird.

Darüber hinaus beschäftigen wir uns mit der Wasser- und Abfallwirtschaft sowie dem nachhaltigen Umgang mit Ressourcen. Eine sichere Trinkwasserversorgung, der Schutz unserer Gewässer, moderne Konzepte der Kreislaufwirtschaft und die Vermeidung von Abfällen sind wesentliche Bestandteile einer verantwortungsvollen Umweltpolitik. Gleichzeitig beraten wir über Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels, etwa beim Hochwasserschutz oder im Umgang mit zunehmenden Hitze- und Trockenperioden. Diese Themen gewinnen angesichts der sich verändernden klimatischen Bedingungen stetig an Bedeutung und erfordern langfristige politische Strategien.

Die Arbeit im Ausschuss für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft verlangt Weitblick, fachliche Expertise und die Bereitschaft, unterschiedliche Interessen sorgfältig gegeneinander abzuwägen. Umwelt- und Klimaschutz betreffen nahezu alle Lebensbereiche und stellen Politik, Wirtschaft und Gesellschaft gleichermaßen vor große Herausforderungen. Deshalb ist es unser Anspruch, Lösungen zu entwickeln, die ökologisch wirksam, wirtschaftlich tragfähig und sozial ausgewogen sind. Eine nachhaltige Politik entsteht nur dann, wenn ökologische Verantwortung und wirtschaftliche Vernunft gemeinsam gedacht werden.

Der Ausschuss für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft leistet damit einen wichtigen Beitrag für die Zukunft Baden-Württembergs. Durch verantwortungsvolle Gesetzgebung, die parlamentarische Kontrolle der Landesregierung und den kontinuierlichen Austausch mit Wissenschaft, Wirtschaft, Kommunen und Umweltverbänden schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass unser Land auch künftig lebenswert, innovativ und klimafreundlich bleibt. So tragen wir dazu bei, die natürlichen Lebensgrundlagen für kommende Generationen zu bewahren und gleichzeitig Baden-Württemberg als starken Wirtschafts- und Industriestandort weiterzuentwickeln.

Parlamentarisches Kontrollgremium

Als Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums des Landtags von Baden-Württemberg ist es meine Aufgabe, die Arbeit der Sicherheits- und Nachrichtendienste unseres Landes aufmerksam und verantwortungsvoll zu kontrollieren. Das Gremium, dem ich angehöre, wurde eingerichtet, um sicherzustellen, dass insbesondere der Landesverfassungsschutz seine Aufgaben im Einklang mit den Gesetzen erfüllt und dabei die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger wahrt. Unsere Kontrolle dient dazu, das notwendige Gleichgewicht zwischen staatlicher Sicherheit und persönlicher Freiheit zu gewährleisten und damit einen Grundpfeiler unseres demokratischen Rechtsstaats zu schützen.

Wir als Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums werden vom Landtag gewählt und vertreten die unterschiedlichen Fraktionen, um eine ausgewogene und fraktionsübergreifende Kontrolle sicherzustellen. Unsere Sitzungen finden in der Regel nicht öffentlich statt, da wir häufig mit vertraulichen Informationen umgehen müssen. Die Verschwiegenheitspflicht, der wir unterliegen, ist streng und notwendig, um die Sicherheit sensibler Daten und laufender Vorgänge zu gewährleisten.

In unserer Arbeit lassen wir uns regelmäßig vom Innenministerium und vom Landesamt für Verfassungsschutz berichten. Wir prüfen, ob gesetzliche Befugnisse ordnungsgemäß eingesetzt werden, ob der Datenschutz beachtet wird und ob die Fachaufsicht des Ministeriums ordnungsgemäß funktioniert. Dazu haben wir weitgehende Befugnisse, wie das Recht, Akteneinsicht zu verlangen, Mitarbeitende der Behörden anzuhören und eigene Nachforschungen anzustellen, wenn es die Aufklärung eines Sachverhalts erfordert.

Unsere Tätigkeit ist von Verantwortung und Diskretion geprägt. Wir handeln unabhängig, aber stets im Bewusstsein, dass unsere Kontrolle ein wesentliches Element demokratischer Legitimation ist. Nur wenn auch die geheim arbeitenden Sicherheitsbehörden einer wirksamen parlamentarischen Kontrolle unterliegen, kann das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Rechtsstaat bestehen bleiben. Das Parlamentarische Kontrollgremium ist somit ein wichtiges Bindeglied zwischen Transparenz und Sicherheit. Es sorgt dafür, dass der Schutz der Verfassung selbst verfassungsgemäß erfolgt.

Untersuchungsausschuss „IdP & Beförderungspraxis“

Als stellvertretender Vorsitzender des Untersuchungsausschusses „IdP & Beförderungspraxis“ des Landtags von Baden-Württemberg ist es meine Aufgabe, einen besonders sensiblen und gesellschaftlich bedeutenden Sachverhalt umfassend und transparent aufzuklären. Der Ausschuss wurde eingesetzt, um das Handeln des Innenministers und des Innenministeriums im Zusammenhang mit Vorwürfen sexueller Belästigung gegen den Inspekteur der Polizei Baden-Württemberg sowie die Beurteilungs-, Beförderungs- und Besetzungsverfahren innerhalb der Polizei gründlich zu untersuchen. Dabei geht es um nicht weniger als das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in eine integre, rechtsstaatlich arbeitende Polizei und eine verantwortungsbewusste Landesregierung.

Unser Untersuchungsauftrag umfasst drei große Bereiche: Erstens klären wir, wie Landesbehörden – im Grundsatz und im konkreten Fall – mit den Vorwürfen sexueller Belästigung gegen den damaligen Inspekteur der Polizei umgegangen sind. Dazu prüfen wir Abläufe, Informationswege, Verantwortlichkeiten und die Rolle der Staatsanwaltschaft. Zweitens untersuchen wir die Weitergabe eines Rechtsanwaltsschreibens an einen Journalisten: die Entscheidungskette, die rechtlichen Bewertungen, mögliche Geheimnisverstöße und den Umgang des Innenministers und anderer Regierungsmitglieder mit diesem sensiblen Vorgang. Drittens beleuchten wir die Beförderungs- und Beurteilungspraxis innerhalb der Polizei, insbesondere mögliche Einflussnahmen, informelle Absprachen, Veränderungen von Beurteilungsnoten und die Frage, ob Beförderungen rechtsstaatlich nach Bestenauslese erfolgten. Auch die Folgen fehlerhafter Personalentscheidungen für die Polizei nehmen wir in den Blick.

Als Ausschussmitglied arbeite ich auf Grundlage weitreichender parlamentarischer Kontrollrechte: Wir können Akten anfordern, Zeuginnen und Zeugen laden, sachliche und persönliche Beweismittel auswerten und eigene Nachforschungen anstellen. Diese Arbeit erfordert Genauigkeit, Unabhängigkeit und einen ausgeprägten Sinn für rechtsstaatliche Verantwortung. Der Ausschuss wird dem Landtag einen umfassenden Bericht vorlegen, der nicht nur bewertet, was geschehen ist, sondern auch Empfehlungen enthält: Wie lässt sich verhindern, dass sich derartige Vorgänge wiederholen? Wo braucht es gesetzliche oder organisatorische Reformen – etwa im Umgang mit sensiblen Personalverfahren, im Meldewesen zu sexualisierter Gewalt oder im Beurteilungssystem der Polizei?

Unsere Arbeit im Untersuchungsausschuss leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Stärkung von Transparenz, Integrität und Vertrauen in staatliches Handeln. Nur wenn Fehlentwicklungen konsequent aufgeklärt und strukturelle Verbesserungen vorgenommen werden, bleibt die Funktionsfähigkeit unseres demokratischen Rechtsstaats gewährleistet.