Der SPD-Verfassungschutzexperte Dr. Boris Weirauch begrüßt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart im Hauptsacheverfahren: „Die Botschaft des Rechtsstaats ist klar: Wir sind wehrhaft gegen Verfassungsfeinde!” Das Verwaltungsgericht bestätigt damit die Eilentscheidung des Mannheimer Verwaltungsgerichtshofs, wonach Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die AfD einen völkisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff verwendet, der gegen die Menschenwürde verstößt. „Die AfD ist eine Gefahr für unsere verfassungsmäßige Ordnung und muss daher unter das Radar der Sicherheitsbehörden. Die Verwaltungsgerichte halten die Gefahr für so schwerwiegend, dass sie auch die Überwachung mit nachrichtendienstlichen Mitteln für geboten und zulässig halten.”